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Sabine Martin

Sabine Martin
Rechtsanwältin und Notarin a.D.

Vita:

  • seit 1980 als Rechtsanwältin zugelassen und
    seit 2006 Fachanwältin für Erbrecht.
  • von 1987 bis 2023 Notarin; ab 01.01.2024 Notarin a.D.
  • seit 1987 Inhaberin der Kanzlei T./M.M. Dr. Toepper • Martin • Martin
  • seit 2005 geprüfte Testamentsvollstreckerin
  • seit 2010 bis zum Erlöschen Ihrer Notariatstätigkeit ehrenamtliche Richterin im Notarsenat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Sabine Martin
Rechtsanwältin und Notarin a.D.

Vita:

  • seit 1980 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2006 Fachanwältin für Erbrecht.
  • von 1987 bis 2023 Notarin; ab 01.01.2024 Notarin a.D.
  • seit 1987 Inhaberin der Kanzlei T./M.M. Dr. Toepper • Martin • Martin
  • seit 2005 geprüfte Testamentsvollstreckerin
  • seit 2010 bis zum Erlöschen Ihrer Notariatstätigkeit ehrenamtliche Richterin im Notarsenat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Spezialisierung und Schwerpunkte:

Frau Rechtsanwältin Martin ist schwerpunktmäßig in ihrem Fachanwaltsbereich tätig, insbesondere auf dem Gebiet der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, der Gestaltung von vorsorgenden Verfügungen zu Lebzeiten und von Todes wegen, wozu auch die Gründung von Stiftungen und das Stiftungsrecht im Allgemeinen wie auch die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker gehören.

Frau Martin ist Mitglied bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und in dem dortigen Arbeitskreis für Erbrecht und Mitglied in der Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Sie ist in den Vorstand von mehreren Stiftungen berufen und dort als Vorstandsmitglied oder auch als Vorsitzende tätig.

Frau Rechtsanwältlin Martin war 36 Jahre als Notarin bestellt. Am 31.12.2023 hat sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht und ist seit dem 01.01.2024 Notarin a.D.. Durch die Kooperation mit der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels/Rechtsanwälte und Notare, Schaumainkai 91, 60596 Frankfurt am Main ist es Rechtsanwältin Martin nach wie vor möglich, Urkundsentwürfe vorzubereiten und die Mandanten zu beraten.

Die Beratung umfasst insbesondere:

Erbrecht

Immobilienrecht

Familienrecht

Gesellschaftsrecht

 

 

 

Notariat

Für die Vorbereitung und Abwicklung aller formgebundenen Rechtsgeschäfte steht Ihnen unser Notariat zur Verfügung.
Das Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere:

Immobilienrecht
  • Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Bildung von Wohnungseigentum
  • Wohnungskaufverträge
  • Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
  • Entwurf und Bestellung von Dienstbarkeiten
  • Entwurf von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten
Erbrecht
  • letztwillige Verfügungen / Testamente
  • Erbverträge
  • Unternehmensnachfolgeverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbschaftsausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen
  • Pflicht- und Erbteilverzichtsverträge
Familienrecht
  • Eheverträge
  • Ehebedingte Zuwendungsverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
Gesellschaftsrecht
  • Unternehmensgründungen
  • Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Geschäftsführerbestellungen und –abberufungen
  • Satzungsänderungen
  • Kapitalmaßnahmen
  • Beurkundung von Hauptversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen
  • Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
  • Betreuung in allen Handelsregisterangelegenheiten
Beglaubigungen von Unterschriften und Urkunden

 

Der zur Amtsausübung berufene Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und unterliegt der Dienstaufsicht. Er ist unparteiischer Rechtsberater und Betreuer sämtlicher Beteiligten. Frau Notarin Martin übt die Tätigkeit als Notarin bereits seit vielen Jahren aus. Zum 30.06.2017 hatte sie
ihre 30-jährige Amtszeit vollendet.

Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

 

Annähernd 80 Jahre Frieden und stetes Wirtschaftswachstum haben in der Bundesrepublik zu hohen Sparquoten und einem fast stetig wachsenden Geld- und Sachvermögen geführt. Viele Menschen haben dadurch in den vergangenen Jahren erhebliche Summen angespart, die  vererbt werden.

Das deutsche Erbrecht bietet sehr flexible Gestaltungsmöglichkeiten, die Weitergabe des vorhandenen Vermögens zu Lebzeiten oder von Todes wegen den jeweiligen Vorstellungen entsprechend zu regeln. Leider hindert die natürliche Scheu vor der eigenen Endlichkeit Viele, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.

Daher hat ein großer Teil der deutschen Bevölkerung weder hinreichende Vorsorge zu Lebzeiten noch für das Ableben getroffen.

Von der Gestaltungsmöglichkeit einschlägiger zivilrechtlicher Normen Gebrauch zu machen, unterstützt nicht nur die Erhaltung und Vermehrung des Vermögens; es gewährleistet beispielsweise auch den rechtzeitigen, problemlosen und zielgesteuerten Unternehmensübergang in die nächste Generation und befördert in der Regel den Familienfrieden und beugt Streitigkeiten und Zwistigkeiten vor.

Die juristischen Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind vielfältig und rechtlich sehr komplex. Die Besonderheit liegt vor allem in den vielseitigen Wechselwirkungen der einzelnen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte aus Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Stiftungsrecht.

Die spezielle fachanwaltliche Qualifikation von Frau Rechtsanwältin Sabine Martin und ihre jahrzehntlange Erfahrung als Notarin bedingen eine herausragende Kompetenz bei der Lösung im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.  Der erbrechtlichen Beratung kann die notarielle Urkunde durch die kooperierende Kanzlei folgen, zum Teil, weil es das Gesetz vorschreibt (wie z.B. bei Erbverträgen o.ä.) zum Teil, weil notarielle Beurkundungen von erheblichem Vorteil sein können, wie z.B. bei Testamenten o.ä..
Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, vorweggenommene Erbfolge und vorzeitiger Erbausgleich, Erbrechtsprozesse, Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Nachfolgeregelungen bei Privatvermögen und Familiengesellschaften, insbesondere die Gründung von Stiftungen, die zu Recht immer mehr an Bedeutung gewinnen, Nachlassverwaltung und vor allem auch Testamentsvollstreckung, Die Beratung bei Erbauseinandersetzung sowie internationales Erbrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehören dabei u.a. zu den angebotenen Leistungen.

Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

Über 70 Jahre Frieden und stetes Wirtschaftswachstum haben in der Bundesrepublik zu hohen Sparquoten und einem fast stetig wachsenden Geld- und Sachvermögen geführt. Viele Menschen haben dadurch in den vergangenen Jahren erhebliche Summen angespart, die demnächst vererbt werden.

Das deutsche Erbrecht bietet sehr flexible Gestaltungsmöglichkeiten, die Weitergabe des vorhandenen Vermögens zu Lebzeiten oder von Todes wegen den jeweiligen Vorstellungen entsprechend zu regeln. Leider hindert die natürliche Scheu vor der eigenen Endlichkeit Viele, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.

Wen wundert daher, dass ein großer Teil der deutschen Bevölkerung weder hinreichende Vorsorge zu Lebzeiten noch für das Ableben getroffen hat.

Von der Gestaltungsmöglichkeit einschlägiger zivilrechtlicher Normen Gebrauch zu machen, fördert nicht nur die Erhaltung und Vermehrung des Vermögens; es gewährleistet auch den rechtzeitigen, glatten und zielgesteuerten Unternehmensübergang in die nächste Generation und befördert in der Regel den Familienfrieden und beugt Streitigkeiten und Zwistigkeiten vor.

Die juristischen Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind vielfältig und rechtlich sehr komplex. Die Besonderheit liegt vor allem in den vielseitigen Wechselwirkungen der einzelnen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte aus Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Stiftungsrecht.

Die spezielle fachanwaltliche Qualifikation von Frau Rechtsanwältin Sabine Martin und ihre jahrzehntlange Erfahrung als Notarin bedingen eine herausragende Kompetenz bei der Lösung im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Die Kombination von Fachanwältin und Notarin ermöglicht es ihr, in einer Hand das erbrechtliche Mandat zu führen. Der erbrechtlichen Beratung kann die notarielle Urkunde folgen, zum Teil, weil es das Gesetz vorschreibt (wie z.B. bei Erbverträgen o.ä.) zum Teil, weil notarielle Beurkundungen von erheblichem Vorteil sein können, wie z.B. bei Testamenten o.ä..
Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, vorweggenommene Erbfolge und vorzeitiger Erbausgleich, Erbrechtsprozesse, Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Nachfolgeregelungen bei Privatvermögen und Familiengesellschaften, insbesondere die Gründung von Stiftungen, die zu Recht immer mehr an Bedeutung gewinnen, Nachlassverwaltung und vor allem auch Testamentsvollstreckung, Erbauseinandersetzung sowie internationales Erbrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehören dabei u.a. zu den angebotenen Leistungen.

Kontakt

Sabine Martin
Rechtsanwältin – Notarin a.D.
Fachanwältin für Erbrecht

Falkensteiner Straße 55
60322 Frankfurt am Main

Telefon: 069-90758314
Telefax: 069-90758634
E-Mail: s.martin@rae-martin.de

Kooperationspartnerschaft
Kanzlei Fuhrmann Wallenfels
Rechtsanwälte Notare
Schaumainkai 91
60596 Frankfurt am Main

 

    Kontakt

    Sabine Martin
    Notarin und Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Erbrecht

    Stephanstraße 1
    60313Frankfurt am Main

    Telefon: 069-90758314
    Telefax: 069-90758634

    E-Mail: team@rae-martin.de