Notar - und Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt für Erbrecht in Frankfurt
Notariat und Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt für Erbrecht in Frankfurt
Sabine Martin

Notarin und Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Wir sind eine rein zivilrechtlich ausgerichtete Notar- und Anwaltskanzlei. Ihre Ursprünge gehen auf das Jahr 1935 zurück. Der Senior, Rechtsanwalt Dr. Toepper, führte die Notar- und Anwaltskanzlei von 1935 bis 1987. Im Jahre 1980 trat Rechtsanwältin Sabine Martin in die Kanzlei ein; Rechtsanwalt Jürgen Martin kam 2 Jahre später dazu.
Die Rechtsanwaltskanzlei mit ihrem Schwerpunkt im Erbrecht und Leasingrecht verstand sich und versteht sich bis heute als ein Dienstleister, der insbesondere auf individuelle, persönliche und allumfassende Beratung und Vertretung Wert legt. Die immer schon vorhandene Kombination von und Notar- und Rechtsanwaltskanzlei ermöglicht es, den Mandanten zu begleiten, ohne dass eine Verweisung an eine Kollegin oder einen Kollegen notwendig ist.
Von der Übernahme des Mandats bis zu seiner Beendigung hat der Mandant kompetente persönliche Berater und Vertreter.
Unser Ziel ist es, dem Mandanten die gebotene Aufmerksamkeit und Zeit zu widmen und ihn in seinem individuellen Anliegen bestmöglich zu beraten und zu vertreten.
Wir sehen uns als Experten für proaktive, vorausschauende, strategisch gestaltende Beratung mit Konflikt vorbeugendem Schwerpunkt oder im Streitfall als Prozeßvertreter mit umfassender forensischer Erfahrung.
Die Informationen, die wir von den Mandanten erhalten, werden höchst vertraulich behandelt. Sämtliche Mitglieder der Kanzlei sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Jürgen Martin

Rechtsanwalt
Sabine Martin

Notarin und Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Jürgen Martin

Rechtsanwalt
Wir sind eine rein zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei mit Notariat. Ihre Ursprünge gehen auf das Jahr 1935 zurück. Der Senior, Rechtsanwalt Dr. Toepper, führte die Kanzlei mit Notariat von 1935 bis 1987. Im Jahre 1980 trat Rechtsanwältin Sabine Martin in die Kanzlei ein; Rechtsanwalt Jürgen Martin kam 2 Jahre später dazu.
Die Rechtsanwaltskanzlei mit ihrem Schwerpunkt im Erbrecht und Leasingrecht verstand sich und versteht sich bis heute als ein Dienstleister, der insbesondere auf individuelle, persönliche und allumfassende Beratung und Vertretung Wert legt. Die immer schon vorhandene Kombination von Rechtsanwaltskanzlei und Notariat ermöglicht es, den Mandanten zu begleiten, ohne dass eine Verweisung an eine Kollegin oder einen Kollegen notwendig ist.
Von der Übernahme des Mandats bis zu seiner Beendigung hat der Mandant kompetente persönliche Berater und Vertreter.
Unser Ziel ist es, dem Mandanten die gebotene Aufmerksamkeit und Zeit zu widmen und ihn in seinem individuellen Anliegen bestmöglich zu beraten und zu vertreten.
Wir sehen uns als Experten für proaktive, vorausschauende, strategisch gestaltende Beratung mit Konflikt vorbeugendem Schwerpunkt oder im Streitfall als Prozeßvertreter mit umfassender forensischer Erfahrung.
Die Informationen, die wir von den Mandanten erhalten, werden höchst vertraulich behandelt. Sämtliche Mitglieder der Kanzlei sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.